AGB
1. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt nach Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder online) bei der Fahrschule in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr VZV entspricht.
2. Gewährleistung
Der auszubildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren.
3. Fahrzeuge
Die Lektionen für praktischen Fahrunterricht werden in einem für Fahrschulen ausgerüsteten Fahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen ect.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
4. Lektionsdauer
Eine Lektion dauert in der Regel 45 Minuten. Doppellektionen sind möglich. Lektionen werden pro Einheit à 15 Minuten (1/3) abgerechnet (1 Lektionen =3/3).
5. Tarife
Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. Sie werden auf dem Schülerblatt und dem Anmeldeformular festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung.
6. Absenzen
Alle Abmeldungen haben in telefonischer oder schriftlicher Form zu erfolgen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden Mo-Fr im Voraus abgemeldet werden. Für gebuchte Kurse (Verkehrskundekurs, Nothelferkurs, Weiterbildung in Kursform), die innerhalb von fünf bis drei Tagen vor Kursbeginn abgesagt werden, belasten wir 50% des Kurspreises. Wird ein Kurs innerhalb von weniger als drei Tagen annulliert, berechnen wir 100% des Kurspreises. Bei nicht ordnungsgemässen Abmeldungen verrechnen wir ebenfalls 100% der vereinbarten Dienstleistung. Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfalls oder Krankheit ist der Fachschule ein Arztzeugnis vorzulegen.
7. Versicherungsanteil
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler den auf dem Anmeldeformular festgehalten Betrag von 150.-
8. Einschränkungen – Vorbehalte der Versicherung
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit.
9. Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Kurse und Lektionen sind innert 10 Tagen (Datum der Rechnung) spätestens zu bezahlen. Allfällige Ausstände sind spätestens am Prüfungstag in bar zu begleichen. Das gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen).
10. Abzahlungsvertrag
Wird eine Dienstleistung aus Abzahlung vereinbart, gelten zusätzlich zur vorliegenden Vereinbarung die Bedingungen, welche auf einem separaten Vertrag vereinbart werden.
11. Gutscheine
Gutscheine werden nach der bestandenen praktischen Prüfung angerechnet. Die Gutscheine müssen bis zur Prüfung abgegeben sein. Ansonsten verfällt jeglicher Anspruch.
12. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktoren Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
13. Ausweis, Berechtigungen
Jeder Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lehrfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie und aller Kursbestätigungen (Nothelfer, Theorie, Verkehrskunde) zu sein. Bei fehlenden Dokumenten lehnt die Fahrschule jede Verantwortung ab.
14. Haftungsausschluss für Links
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Bundesgericht entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann -so das Bundesgericht- nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Link gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Website. Und wir machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Seite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seite, zu denen die Links führen!
15. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das «Schweizer Recht» anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschul