AGB

1. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt nach Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder online) bei der Fahrschule in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr VZV entspricht.

2. Gewährleistung
Der eidg. dipl. Fahrlehrer , sowie sein/e Praktikant/in  sind berechtigt zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Sie werden die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule Pellegrino ist bestrebt, im Interesse beider Parteien, einen sinnvollen Zeitpunkt für die praktische Prüfung festzulegen, damit ein positives Ergebnis erreicht werden kann.

3. Fahrzeuge
Die Lektionen für praktischen Fahrunterricht werden in einem, für Fahrschulen ausgerüsteten Fahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen, etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich auf jeden Fall nicht.
Auf ausführlichen Wunsch, kann der Fahrunterricht bis zur Prüfung auch mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

4. Lektionsdauer
Die Unterrichtszeit/ Fahrlektion entspricht 45 Minuten. Um die bestmögliche Performance zu erzielen, arbeiten wir mit Doppellektionen. Da die meisten Schüler über die ÖV zum Treffpunkt an der Station anreisen, kann es bei der Anfahrt zu leichten Verspätungen kommen, welche wir am Folgetermin wieder berücksichtigen. Der Umwelt zuliebe verbinden wir bei der Durchfahrt, den nächsten Schüler vom naheliegenden Wohnort, Arbeit oder Schule aufzunehmen.
Von dieser Dienstleitung kann auch der aktuelle Schüler im Einsatz profitieren.

5. Tarife
Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. Sie werden auf dem Schülerblatt, sowie auf dem Anmeldeformular festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung.

6. Absenzen
Alle Abmeldungen haben in telefonischer oder schriftlicher Form (WhatsApp, E-Mail, SMS) zu erfolgen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden, Mo.-Sa. im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht ordnungsgemässen Abmeldungen verrechnen wir ebenfalls 100% der vereinbarten Dienstleistung. 

7. Versicherung
Der Fahrschüler ist während dem praktischen Unterricht, sowie der offiziellen Fahrprüfung versichert. Der Unkostenbeitrag für die Versicherung beträgt Fr.150.- Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen der Fahrlehrer anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit.

8. Zahlungsbedingungen
Folgende Zahlungen werden akzeptiert:
-Vorauszahlung für 10-er ABO (mit Rabatt!)
-Barzahlung in cash oder per TWINT 
-Rechnungsstellung auf Anfrage
Bei sämtlichen Rechnungen entstehen 5% Administrationsgebühren und werden
über die Firma LIXT AG abgewickelt.
Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (StVA-Gebühren und Ausfalllektionen).

9. Gutscheine
Gutscheine müssen bei der ersten Lektion vorgewiesen werden. 

10. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält sich die Fahrschule vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt der Fahrlehrer aus, kann die Fahrschule einen Fahrlehrer Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

11. Lernfahrausweis
Jeder Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lehrfahrausweises zu sein.

12. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das «Schweizer Recht» anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Pellegrino.

 

 

 

                                                                                                             Stand 01.09.2023

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