WAB KURS
(Zweite Pha
se-Ausbildung)

Infos zum neuerworbenen Führerschein

Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1.Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt.

Im 1.Jahr ist man als Neulenker verpflichtet, die zweite Phase-Ausbildung zu absolvieren, um den Führerschein definitiv beantragen zu können. In dieser zweite Phase-Ausbildung wird gezeigt, wie man mit SICHERHEIT im Strassenverkehr fährt.

Zweite Phase-Ausbildung