WAB KURSE (ZWEI PHASEN)

Infos zum neuerworbenen Führerschein

Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1.Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. In diesen 3 Jahren ist man als Neulenkerin und Neulenker verpflichtet, obligatorisch zwei WAB-Kurstage zu absolvieren, um den Führerschein definitiv beantragen zu können. In diesen zwei WAB-Tageskursen wird gezeigt, wie man mit SICHERHEIT besser fahren kann!

  • 1.Tag: Innerhalb der ersten 6 Monate nach bestandener Führerprüfung. Ziel: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung erkennen und vermeiden. 
  • 2. Tag: Innerhalb der 3-jährigen Probezeit. Ziel: Verkehrssinn optimieren, Fähigkeiten schärfen, umweltbewusster und partnerschaftlicher fahren. 

Anmeldung WAB-Kurstage