Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1.Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. In diesen 3 Jahren ist man als Neulenkerin und Neulenker verpflichtet, obligatorisch zwei WAB-Kurstage zu absolvieren, um den Führerschein definitiv beantragen zu können. In diesen zwei WAB-Tageskursen wird gezeigt, wie man mit SICHERHEIT besser fahren kann!
1.Tag: Innerhalb der ersten 6 Monate nach bestandener Führerprüfung. Ziel: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung erkennen und vermeiden.
2. Tag: Innerhalb der 3-jährigen Probezeit. Ziel: Verkehrssinn optimieren, Fähigkeiten schärfen, umweltbewusster und partnerschaftlicher fahren.